Ein Kind ist sichtbar gewordene Liebe.
- - Novalis
Was steht mir als Schwangere/Wöchnerin zu?
- 12 Beratungen in der Schwangerschaft
- 20 Kontakte innerhalb der ersten zehn Tage nach Geburt
- 16 Hebammenleistungen nach Ablauf der zehn Tage bis hin zur 12. Woche nach Geburt
- 8 Still- und Ernährungsberatungen nach Ablauf der 12. Woche.
Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?
Jede Familie hat einen Anspruch auf Hebammenhilfe während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett bis hin zum Ende der Stillzeit.
Die Kosten hierfür sind im ,,Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe" (SGB V, §134a) geregelt. Die Kosten der benannten Hebammenhilfe werden daher von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Private Krankenkassen haben ein unterschiedliches Leistungsangebot bezüglich Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Genaue Angaben darüber kann die jeweilige Krankenkasse machen. Diese bestätigt im Zweifelsfall auch eine Kostenübernahme der betreffenden Leistungen.